Coronabedingte Maßnahmen

Update vom 08.06.2022

 

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

 

aktuell müssen über die allgemeinen Hygieneregeln hinaus keine coronabedingten Maßnahmen beachtet werden.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Stefan Wittke, Dirk Drumm und Marcus Müller

(Vorsitzende)

 

Update vom 26.11.2021

 

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

 

auf Grundlage der 28. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 24.11.2021 ist die Nutzung der Tennishalle und der Vereinsgasstätte nur unter Beachtung der „2G-Regel“ zulässig.


Der Zutritt zu der Halle und der Gaststätte ist demnach nur Geimpften oder Genesenen erlaubt. Kindern unter 12 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren gilt die 3G-Regel, wobei der Test in Schulen nicht als Nachweis gilt.


Nach Rücksprache mit dem Tennisverband und der örtlichen Behörde gilt beim Nutzen der Tennishalle durch hauptamtliche
Trainer (am Arbeitsplatz) grundsätzlich die „3G-Regel“. Auf der Mitgliederversamm-lung vom 25.11.2021 wurde beschlossen, dass Training unter Beachtung der diesbezüglichen Vorgaben stattfinden kann.


Bei ungeimpften Trainern muss das "Nichtvorliegen einer Infektion" durch einen negativen Labortest nachgewiesen werden, der von geschultem Personal vor nicht mehr als 24 Stunden vorgenommen  wurde.


Das Vorliegen eines Tests wird durch die Vorstandschaft vor Betreten der Halle überprüft. Gegebenen-falls nicht geimpfte Trainer müssen die Trainingsteilnehmer über die fehlende Immunisierung informieren.

 

Diese Regeln sind zwingend zu beachten und entsprechende Nachweise sind grundsätzlich
mitzuführen. Bei Nichtbeachtung sind grundsätzlich die Nutzer der Anlagen und nicht der
TC Kusel haftbar.
 

Mit sportlichen Grüßen

 

Stefan Wittke, Dirk Drumm und Marcus Müller

(Vorsitzende)

 

Update vom 02.06.2021

 

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

 

auf Grundlage der Änderungen des Landes Rheinland-Pfalz zum 02.06.2021 gilt bei der derzeitigen 7-Tage-Inzidenz von unter 50, dass die Plätze im Freien (max. 20 Personen) und in der Halle (max. 10 Personen) praktisch ohne Einschränkungen genutzt werden können. 

 

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 reduziert sich die zulässige Anzahl an Personen im Freien auf 10 und in der Halle auf 5 Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie nachweislich geimpfte und genese Personen nicht mitzählen.

 

Es gelten allerdings weiterhin die AHA-Regeln und "Treffen im öffentlichen Raum" sind auf 5 Personen begrenzt.

 

Die Plätze sind weiterhin online zu reservieren! Bitte denkt daran, dass bei der Buchung des Platzes alle Spieler genannt werden müssen.Darüber hinaus bitte auch daran denken, dass der Buchende als "Hygienebeauftragter" gilt, der auf die Einhaltung der aufgestellten Regeln zu achten hat.

 

Die Umkleiden und Duschen dürfen einzeln genutzt werden. Das Clubheim bleibt vorerst geschlossen, wobei wir hier nach einer Lösung suchen...

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Stefan Wittke, Dirk Drumm und Marcus Müller

(Vorsitzende)

 

Update vom 01.04.2021

 

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

 

auf Grundlage der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz darf die Tennisanlage im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden. Während des gesamten Aufenthalts auf der Anlage ist das Abstandsgebot zu beachten. Der Aufenthalt auf der Anlage ist so weit wie möglich zu begrenzen (ankommen - spielen - Anlage verlassen).

 

Das Clubheim und die Umkleiden bleiben geschlossen.

 

Dies sind behördliche Auflagen und eine Missachtung dieses Beschlusses durch Mitglieder oder  Nicht-Mitglieder gilt nach der Corona-Bekämpfungsverordnung als Ordnungswidrigkeit und wird als diese geahndet.

 

Die ggf. dadurch entstehenden Bußgelder gehen zu Lasten der Personen, die die Ordnungswidrigkeit begehen und nicht zu Lasten des Vereins.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Stefan Wittke, Dirk Drumm und Marcus Müller

(Vorsitzende)

 

Update vom 01.11.2020

 

Liebe Mitglieder,

liebe Gäste,

 

aufgrund der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP vom 30.10.20 (§ 10 Sport) sind wir als Verein leider gezwungen, unsere Tennishalle, die Umkleiden und die Duschen bis auf weiteres zu schließen.

 

Dies ist eine behördliche Auflage und eine Missachtung dieses Beschlusses durch Mitglieder oder auch Nicht-Mitglieder gilt nach der Corona-Bekämpfungsverordnung als Ordnungswidrigkeit und wird als diese geahndet.

 

Die ggf. dadurch entstehenden Bußgelder gehen zu Lasten der Personen, die die Ordnungswidrigkeit begehen und nicht zu Lasten des Vereins.

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Stefan Wittke, Dirk Drumm und Marcus Müller

(Vorsitzende)

 

 

Update vom 01.09.2020

 

Liebe Mitglieder,

 

ab sofort ist auch das Spielen in der Halle wieder erlaubt. Hierbei sind das Hygienekonzept der Landesregierung RLP und unsere aktuellen "Corona-Regeln" zu beachten (siehe unten). Insbesondere ist beim Eintreten und Verlassen der Halle auf die Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 m zu achten.

 

In Kürze werden wir auch für die Halle Kalender zur Buchung von Einzelstunden einstellen. Bis dahin bitte im Wochenplan eintragen. Bitte denkt daran, dass bei der Buchung des Platzes alle Spieler genannt werden müssen.

 
Darüber hinaus bitten wir darum, auch daran denken, dass der Buchende als "Hygienebeuaftragter" gilt, der auf die Einhaltung der aufgestellten Regeln zu achten hat. Der sollte sie dann halt auch kennen!
Viele Grüße und viel Spaß
 
Stefan Wittke
(für den Vorstand)

Anpassung der Regeln bei der Nutzung der Tennisplätze. Bitte beachten!

Corona-Regeln_2020-08-30
2020-08-30_Corona-Regeln.pdf
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Hygienekonzept_2020-07-29_RLP
2020_07_29_Hygienekonzept_Sport_Innen.pd
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Update vom 10.06.2020

 

Liebe Mitglieder,

 
auf Grundlage der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und einer Abstimmung mit der Kreisverwaltung wurden die coronabedingten Maßnahmen nochmal angepasst.
 
Unter anderem sind ab sofort auch Doppel erlaubt!
Bitte denkt daran, dass bei der Buchung des Platzes alle Spieler genannt werden  müssen. Falls dies nicht erfolgt, kann der Buchung nicht zugestimmt werden!
 
Darüber hinaus dürfen ab sofort auch die Umkleiden und Duschen eingeschränkt genutzt werden (siehe Anhang).
 
Die Corona-Bekämpfungsverordnung RLP verlangt bei der Nutzung von Sportanlagen einen Hygienebeauftragten, der auf die Einhaltung der aufgestellten Regeln achtet. Um dieser Forderung gerecht zu werden, gilt der Buchende für die Dauer der Nutzung als Hygienebeauftragter.
Viele Grüße und viel Spaß auf den Plätzen
 
Stefan Wittke
(für den Vorstand)

Anpassung der Regeln bei der Nutzung der Tennisplätze. Bitte beachten!

2020-06-10_Corona-Regeln.pdf
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Update vom 20.05.2020

 

Liebe Mitglieder,

 
auf Grundlage einer aktuellen Mail des Tennisverbands und nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung (KV) sind weitere Lockerungen möglich.
 
Eine "neue" Auflage der KV ist allerdings, dass alle Nutzer der Tennisanlage erfasst werden müssen. Bei der Buchung sind daher ab sofort alle Namen der Spieler anzugeben. Gastspieler müssen bei der ersten Buchung zudem einmalig ihre Adresse und ihre Telefonnummer angeben. In Ausnahmefällen kann die Nutzung noch am gleichen Tag nachgetragen werden.
 
Wir weisen nochmal darauf hin, dass die aufgestellten Regeln unbedingt zu beachten sind. Doppel sind weiterhin nicht erlaubt (Ausnahme: im selben Haushalt lebende Personen).
 
Aus gegebenem Anlass wird auch nochmal daran erinnert, dass die Aufenthaltszeit auf der Anlage nach dem Motto "kommen - spielen - gehen" zu minimieren ist.
 
Viele Grüße und viel Spaß auf den Plätzen
 
Stefan Wittke
(für den Vorstand)

Anpassung der Regeln bei der Nutzung der Tennisplätze. Bitte beachten!

2020-05-20_Corona-Regeln.pdf
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Updates vom 23.04.2020

Update 1: Regeln für die Nutzung der Freiplätze. Bitte beachten!

2020-04-23_Corona.pdf
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Update 2:

 

Liebe Mitglieder,

jetzt ist es soweit: Bis auf Widerruf dürfen unsere Tennisplätze Nr. 1 und Nr. 3 ab dem 24.04.2020 für den Tennissport genutzt werden!  Voraussichtlich ab dem 01.05.2020 wird auch Platz Nr. 6 für die Nutzung freigegeben.

In diesem Zusammenhang verweisen wir mit Nachdruck auf die einzuhaltenden Regeln (siehe Anhang und https://www.tc-kusel.de/).

Seitens des Tennisverbands wurde mittlerweile darauf hingewiesen, dass die Einhaltung des Kontaktverbots und des Mindestabstands sowie der gebotenen Hygienemaßnahmen durch Ordnungsämter kontrolliert werden. Die Missachtung der Regeln würde ein schlechtes Licht auf den Verein werfen und sehen wir als vereinsschädigendes Verhalten an.

Um den Aufenthalt auf der Anlage zu minimieren, sollen die Plätze nach Möglichkeit online reserviert werden (siehe https://www.tc-kusel.de/platzbuchung/). Um auch „Nicht-Internetnutzern“ eine Reservierung zu ermöglichen, ist diese bei Platz Nr. 3 vorerst nur über einen, im Eingangsbereich ausgehängten, Wochenplan möglich. Es würde uns freuen, wenn wir zukünftig auch Platz Nr. 3 in die Online-Buchung übernehmen können. Bitte kennzeichnet Eure Eintragung in den Wochenplan mit einem „ja“ oder „nein“, wenn Ihr damit einverstanden seid.

Und noch ein Hinweis in eigener Sache: Wir haben uns als Vorstand intensiv mit dem Thema „Tennis in Zeiten von Corona“ auseinandergesetzt. Wir starten bewusst vorsichtig und werden die Situation fortlaufend prüfen. In Abhängigkeit von der Prüfung können gegebenenfalls weitere Plätze freigegeben werden oder wir werden den Spielbetrieb wieder einstellen.

Wir wollen allen Interessierten, die Möglichkeit geben, zumindest einmal in der Woche eine Stunde Tennis zu spielen. Zudem wollen wir ab dem 02.05. auch wieder das Training für unsere Kinder und Jugendlichen ermöglichen, was mit einem relativ großen Bedarf an Platzzeiten verbunden sein wird. Um den Bedarf an Plätzen vorab besser erfassen zu können, haben wir die Möglichkeit zur Reservierung zunächst auf den Zeitraum bis zum 01.05. beschränkt.

Wir müssen uns da an die „beste Lösung“ herantasten und werden vermutlich nicht allen gerecht werden können. Wir freuen uns über konstruktive Vorschläge. Eine Diskussion oder unsachliche Beschwerden über die Vorgehensweise und die einzuhaltenden Regeln sind aber nicht zielführend.

Wir freuen uns sehr auf Euch und sehen uns („aus der Ferne“) auf dem Platz

Für den Vorstand des TC Kusel

Stefan Wittke



 

Update vom 17.04.2020

 

Manchmal geht es schneller, als man denkt....

 

Gemäß einer Meldung des SWR gilt ab Montag, dem 20.04.2020 für "Sport im Freien" folgende Regelung:

"Sport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an wieder erlaubt. Auch die Sportanlagen werden dafür wieder freigegeben. Dies betrifft Sportarten wie (...) Tennis, ..."

 

Wie beschrieben war es unser Plan, bis Ende April drei bis vier Plätze fertig zu haben. Unser Platzwart gibt alles und wir geben hier (und per E-Mail) Bescheid, wenn schon vorher Plätze fertig sind und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden dürfen.

 

Wir freuen uns riesig...

 

Liebe Mitglieder des TC Kusel,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Covid-19-Virus und einer Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Kusel sind wir leider gezwungen, unsere Vereinsanlage ab sofort zu schließen.

Insbesondere ist der Zutritt zu den Hallen und den Umkleiden untersagt.
 
Bleibt gesund und bis bald „auf’m Platz“!
 
Für den Vorstand des TC Kusel
Dirk Drumm, Marcus Müller und Stefan Wittke
 
PS: Positiv und zuhause bleiben!